Erklärung zur Barrierefreiheit
Kinowelt Television GmbH ist bemüht, die Website www.kinowelt.tv im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) teilweise barrierefrei vereinbar.
Wir orientieren uns bei der Umsetzung an folgenden Standards: WCAG 2.1 Level AA.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können folgende Inhalte aus den folgenden Gründen nicht vollständig barrierefrei dargestellt werden:
- Keine Gebärdensprach-Alternative für Audioinhalte: Keine Gebärdensprach-Alternative für Audioinhalte beeinträchtigt die Barrierefreiheit.
- JavaScript-abhängige Funktionalität: JavaScript-abhängige Funktionalität beeinträchtigt die Barrierefreiheit.
Unverhältnismäßige Belastung
Für die folgenden Inhalte können wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht erfüllen:
Betroffene Inhalte:
Trailer vor Stichtag (Archiv)
Begründung:
Technische Umgebung
Die Barrierefreiheit wurde in folgender technischer Umgebung getestet:
Browser
- Google Chrome
- Mozilla Firefox
- Microsoft Edge
- Safari
- Opera
Screenreader
- VoiceOver
Betriebssysteme
- Windows 10/11
- macOS
- iOS
- Android
- Linux
Kontakt und Feedback
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung dieser Website feststellen, können Sie uns kontaktieren:
Kinowelt Television GmbHHohenstaufenring 43-45
50674 Köln
Telefon: +49 221 65074501
E-Mail: redaktion@kinowelt.tv
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 38 BFSG beantragen. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und Unternehmern nach dem BFSG beizulegen.
Kontakt zur Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle BGGMauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Version und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt (Version 1.0).
Quelle: stateinteractive.de